Ich habe eine Heilmittelverordnung von meinem Arzt erhalten. Wie lange ist diese gültig?

Heilmittelverordnungen von gesetzlich versicherten Patienten haben in der Regel eine Gültigkeit von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum. Es besteht die Möglichkeit, dass der Arzt auf dem Rezept einen „dringlichen Behandlungsbedarf“ ankreuzt. In diesem Fall muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum angefangen werden.

Ab dem ersten Termin muss ein Rezept mit 6 Einheiten innerhalb von 3 Monaten, mehr als 6 Einheiten innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden.

Rezepte aus dem Krankenhaus tragen manchmal eine rötliche Schrift „Entlassmanagement“ im Adressfeld. Diese Rezepte müssen innerhalb von 7 Tagen angefangen werden.

Rezepte der Berufsgenossenschaft (BG) müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden.

 

Mir steht eine geplante OP bevor. Kann ich schon im Vorfeld Termine vereinbaren?

Unbedingt! Bitte sprechen Sie schon im Vorfeld mit Ihrem behandelnden Arzt ab, wann die OP stattfindet, welche Heilmittel nach der OP verordnet werden (Bsp. Krankengymnastik und Manuelle Lymphdrainage) und wie viel Zeit zwischen OP und Beginn der Behandlung vergehen soll.

So können wir frühzeitig mit Ihnen Termine abstimmen und die Folgebehandlung ohne Verzögerung gewährleisten.

 

Was muss ich zur Behandlung mitbringen?

Wenn Sie das erste Mal zu uns kommen, bringen Sie bitte die Verordnung (Rezept) des Arztes und ihre Krankenkassenkarte mit.

Haben Sie Befunde, Operationsberichte oder Röntgenbilder, können Sie diese gerne mitbringen und wir scannen diese in unser System ein.

Bringen Sie bitte zu jedem Termin ein Handtuch mit und tragen Sie bequeme Kleidung.

 

Muss ich zu meiner Behandlung etwas zuzahlen?

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, unterliegen Sie der Zuzahlungspflicht und müssen einen Eigenanteil selbst tragen. Dieser richtet sich danach, welches Heilmittel Sie verordnet bekommen haben und in welcher Menge. Sie zahlen 10% des Rezeptwertes plus 10 Euro. Diese Zuzahlung gilt für ein komplettes Rezept und ist beim ersten Termin in unserer Praxis fällig. Sie können bei uns bar oder mit EC-Karte bezahlen oder wir geben Ihnen eine Rechnung über den Betrag mit.

Sind Sie von Zuzahlungen befreit, dann bringen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis für das laufende Jahr zur ersten Behandlung mit.

Wenn Sie privat versichert sind, richten sich die Kosten für die Behandlung nach unseren Privatpreisen. Diese sind unter Umständen abweichend von den Beihilfepreisen oder den Preisen, die Sie in Ihrem individuellen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben.

 

Ich kann einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen.

Wir stimmen die Termine mit Ihnen gemeinsam ab. Sollten Sie nach Erhalt der Termine merken, dass ein oder mehrere Termine nicht passen, schicken Sie uns bitte eine eMail oder ändern Sie die Termine telefonisch mit uns.

Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin verhindert sein oder erkranken, bitten wir Sie sich so früh wie möglich bei uns zu melden. Wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen konnten, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder schicken Sie eine eMail an info@go-physio.de

So können wir die frei gewordenen Termine an andere Patienten vergeben.

 

Was passiert, wenn ich mehrere Termine verpasse oder zu kurzfristig absage?

Ihre Behandlungszeit ist exklusiv für Sie bei Ihrer Therapeutin/Ihrem Therapeuten reserviert. Sagen Sie Ihren Termin kurzfristig ab, ist es uns in der Kürze der Zeit nicht oder nur sehr schwer möglich, den ausgefallenen Termin neu zu belegen. Daher möchten wir Sie bitten, Ihre Termine so mit uns abzustimmen, dass Sie diese auch einhalten können.

Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin dennoch verhindert sein oder erkranken, bitten wir Sie sich so früh wie möglich bei uns zu melden. Wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen konnten, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder schicken Sie eine eMail an info@go-physio.de

Sollte dennoch etwas dazwischen kommen, sagen Sie Ihre Termine bitte mindestens 24 h vor dem Behandlungstermin ab, damit wir eine Möglichkeit haben, diese neu zu belegen.

Andernfalls sehen wir uns gezwungen, Ihnen den Ausfall privat in Rechnung zu stellen.