Mit der neuen Änderung der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP gilt ab heute in unserer Praxis: 3G für medizinische Behandlungen mit Rezept (geimpft, genesen, getestet) 2G für Selbstzahlerleistungen (geimpft, genesen) ← FFP2 PFLICHT VERSTÄRKUNG IM TEAM →