Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz schreibt in § 28b Abs.1, Ziffer 8 vor, dass nach Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohner gilt:

Auch Patient:innen müssen eine FFP2- Atemschutzmaske oder Vergleichbares (FFP3 oder KN95) tragen.

Bitte tragen Sie eine entsprechende Maske, wenn Sie zu uns in die Praxis kommen!

Vielen Dank!